Zum Inhalt springen
Ratgeber · Ingenieurbüro Bruggebauer

iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung im Saarland sichern

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hat, erhält bei jeder BEG-Einzelmaßnahme (außer Heizung) 5 % zusätzliche Förderung und verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Jahr von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, von 15.000 € auf 30.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und von 8.000 € auf 15.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der iSFP-Bonus wird ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000€ gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. 

Was genau der iSFP-Bonus ist, für welche Maßnahmen er gilt – und warum er sich fast immer rechnet. Für Eigentümer in Saarbrücken und dem Saarland.

✍ Sebastian Rheinemann, M.Eng – Energieberater Saarbrücken 🕒 Lesedauer ca. 8 Minuten 📅 Aktualisiert 2026
Abschnitt 1

Was ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus ist ein staatlicher Förderaufschlag von 5 Prozentpunkten auf den Grundfördersatz der BEG-Einzelmaßnahmen. Wer einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) besitzt, erhält bei bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen statt 15 % nun 20 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten – automatisch, ohne zusätzlichen Aufwand. Zusätzlich erhöht sich bei diesen Maßnahmen die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten pro Jahr von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, von 15.000 € auf 30.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und von 8.000 € auf 15.000 € ab der siebten Wohneinheit, was dazu führt, dass auch größere Sanierungsschritte oder die Zusammenlegung mehrerer Sanierungsschritte in einem Jahr voll gefördert werden können.

Der Hintergrund: Der Gesetzgeber möchte Eigentümer dazu motivieren, ihre Sanierungen langfristig zu planen statt unkoordiniert einzelne Maßnahmen umzusetzen. Der iSFP schafft eine fundierte Grundlage – und der Bonus ist der finanzielle Anreiz, diesen Weg zu gehen. In der Praxis übersteigen die durch den Bonus erzielten Mehrzuschüsse die Kosten des iSFP in den meisten Fällen schon bei der ersten Sanierungsmaßnahme.

Bonus gilt 15 Jahre – für alle Folgeförderungen

Der iSFP ist ab Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Der Bonus gilt für alle BEG-Einzelmaßnahmen außer Heizung, die in diesem Zeitraum beantragt werden und im Sanierungsfahrplan vorgesehen sind. Wer heute einen iSFP erstellen lässt, sichert sich den Bonus für alle Sanierungsschritte der nächsten anderthalb Jahrzehnte.


Abschnitt 2

Für welche Maßnahmen gilt der Bonus?

Der iSFP-Bonus gilt nicht für alle BEG-geförderten Maßnahmen gleichermaßen. Die folgende Tabelle zeigt, bei welchen Maßnahmen er angewendet wird – und bei welchen nicht.

Maßnahme Grundförderung Mit iSFP-Bonus Bonus gilt?
Dachdämmung / oberste Geschossdecke 15 % 20 % ✓ Ja
Fassadendämmung (WDVS, VHF, Kerndämmung) 15 % 20 % ✓ Ja
Kellerdeckendämmung 15 % 20 % ✓ Ja
Fenstertausch und Außentüren 15 % 20 % ✓ Ja
Lüftungsanlage (mit/ohne Wärmerückgewinnung) 15 % 20 % ✓ Ja
Heizungsoptimierung (hydr. Abgleich, Pumpen) 15 % 20 % ✓ Ja
Sommerlicher Wärmeschutz 15 % 20 % ✓ Ja
Heizungstausch – Wärmepumpe (KfW 458) 30–80 % 30–80 % ✗ Nein
Komplettsanierung Effizienzhaus (KfW BEG WG) 5–55 % TZ 5–55 % TZ ✗ Nein
Kein iSFP-Bonus auf Heizungstausch und Effizienzhaus

Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen. Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) und der Effizienzhaus-Kredit (BEG WG) haben eigene Fördersatzstrukturen – dort wirkt der iSFP-Bonus nicht. Trotzdem lohnt sich der iSFP, wenn neben dem Heizungstausch noch weitere Hüllmaßnahmen geplant sind.


Abschnitt 3

Rechenbeispiele: Was bringt der Bonus konkret?

Die 5 % klingen nach wenig – summieren sich aber bei mehreren Maßnahmen schnell auf ein Vielfaches der iSFP-Kosten. Die folgenden Beispiele beziehen sich auf typische Projekte an einem Einfamilienhaus im Saarland. Es wird aus Gründen der besseren Verständlichkeit davon ausgegangen, dass das Mindestinvestitionsvolumen bereits bei einer nicht betrachteten vorherigen Maßnahme erreicht wurde und der iSFP-Bonus voll genutzt werden kann.

Beispiel A – Fenstertausch

15 Fenster, förderfähige Kosten 14.000 €

Ohne iSFP vs. mit iSFP

Ohne iSFP (15 %)
2.100 €
Mit iSFP (20 %)
2.800 €
Bonus-Mehrwert
+ 700 €
Beispiel B – Fassadendämmung

WDVS, förderfähige Kosten 25.000 €

Ohne iSFP vs. mit iSFP

Ohne iSFP (15 %)
3.750 €
Mit iSFP (20 %)
5.000 €
Bonus-Mehrwert
+ 1.250 €
Beispiel C – Dachdämmung

Aufsparrendämmung, förderfähige Kosten 18.000 €

Ohne iSFP vs. mit iSFP

Ohne iSFP (15 %)
2.700 €
Mit iSFP (20 %)
3.600 €
Bonus-Mehrwert
+ 900 €
Gesamtbild – alle drei Maßnahmen

Fenster + Fassade + Dach kombiniert

Förderfähige Kosten:  ​30.000 € ohne iSFP (Höchstgrenze) ​57.000 € mit iSFP (max. 60.000 €)

Ohne iSFP (15 %)
4.500 €
Mit iSFP (20 %)
11.400 €
Bonus-Mehrwert
+ 6.900 €
Pro Sanierungsjahr bis zu 7.500 € mehr

Bei voll ausgeschöpfter Höchstgrenze von 60.000 € förderfähigen Kosten bringt der iSFP-Bonus 7.500 € zusätzlichen Zuschuss – pro Jahr, in dem Maßnahmen beantragt werden. Über mehrere Sanierungsstufen summiert sich das auf ein Vielfaches der iSFP-Erstellungskosten.


Abschnitt 4

Was kostet ein iSFP – und was bringt er?

Der individuelle Sanierungsfahrplan für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet je nach Gebäudegröße und Aufwand ab 1.800 Euro. Davon werden bis zu 50 %, max. 650 €, über das BAFA gefördert – der Eigenanteil liegt damit in der Regel bei 1.150 Euro.

iSFP-Erstellungskosten (EFH/ZFH) Ab 1.800 € – abhängig von Gebäudegröße, Anzahl Wohneinheiten und Aufwand bei der Datenerhebung.
BAFA-Förderung auf den iSFP Bis zu 50 % der Erstellungskosten werden vom BAFA erstattet – separat zu den Förderungen der Sanierungsmaßnahmen. Diese sind gedeckelt auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 850 € ab drei Wohneinheiten.
Eigenanteil nach Förderung In der Regel 1.150 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus – je nach Aufwand und Förderhöhe.
Gültigkeitsdauer 15 Jahre ab Ausstellungsdatum. Alle Maßnahmen, die in diesem Zeitraum beantragt werden, profitieren vom Bonus.
iSFP rechnet sich fast immer

Wer auch nur eine einzige BAFA-geförderte Hüllmaßnahme oder Heizungsoptimierung plant, amortisiert den Eigenanteil des iSFP in der Regel schon mit dieser ersten Maßnahme. Wer mehrere Schritte plant, profitiert bei jedem einzelnen Schritt erneut vom Bonus.


Abschnitt 5

Voraussetzungen für den iSFP-Bonus

Der iSFP-Bonus wird nicht automatisch gewährt – einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan muss zum Zeitpunkt der BAFA-Antragstellung vorliegen. Wer erst nach dem Antrag einen iSFP erstellen lässt, erhält den Bonus für diese Maßnahme nicht.
  • Der iSFP muss von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt worden sein – nicht von einem beliebigen Energieberater.
  • Die beantragte Maßnahme muss im iSFP als sinnvolle Sanierungsmaßnahme enthalten sein oder zumindest nicht im Widerspruch zu den Empfehlungen stehen.
  • Der BAFA-Antrag muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden – das gilt unabhängig vom iSFP-Bonus.
  • Der iSFP muss noch gültig sein (innerhalb der 15-Jahres-Frist ab Ausstellungsdatum).
iSFP muss vor dem BAFA-Antrag vorliegen

Das ist der häufigste Fehler: Eigentümer stellen den BAFA-Antrag, ohne einen iSFP zu haben, und beauftragen den Sanierungsfahrplan danach. Für diesen Antrag gilt dann nur die Grundförderung von 15 % – nachträglich kann der Bonus nicht mehr beantragt werden. Der iSFP muss vor der Antragstellung vorliegen.


Abschnitt 6

So sichern Sie den iSFP-Bonus richtig

Energieberater für iSFP beauftragen

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan. Er analysiert das Gebäude vor Ort, bewertet alle relevanten Bauteile und legt die optimale Reihenfolge der Maßnahmen mit Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung fest.

iSFP-Förderung beim BAFA beantragen

Die Erstellungskosten des iSFP sind selbst bis zu 50 % über das BAFA förderfähig. Den Antrag stellt der Energieberater – auch dieser Antrag muss vor Beauftragung des iSFP gestellt werden.

Erste Sanierungsmaßnahme planen

Auf Basis des iSFP wird die erste Maßnahme ausgewählt. Der Energieberater stellt die technische Projektbeschreibung (TPB) aus und gibt an, dass ein gültiger iSFP vorliegt – das aktiviert den Bonus automatisch im BAFA-Antrag.

BAFA-Antrag mit iSFP-Bonus stellen

Im BAFA-Antrag wird das Vorliegen des iSFP angegeben. Das System gewährt automatisch den erhöhten Fördersatz von 20 %.

Maßnahme umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen

Nach Umsetzung der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses – inklusive des iSFP-Bonus. Für alle weiteren Maßnahmen innerhalb der 15-Jahres-Frist gilt der Bonus automatisch weiter.


Abschnitt 7

Häufige Fehler beim iSFP-Bonus

  • BAFA-Antrag ohne iSFP gestelltDer häufigste und teuerste Fehler. Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung kein gültiger iSFP vor, gilt nur die Grundförderung. Nachträglich kann der Bonus nicht aktiviert werden – auch nicht, wenn der iSFP kurz danach erstellt wird.
  • iSFP von nicht zugelassenem Berater erstelltNur Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen EEE-Liste der Bundesstelle für Energieeffizienz sind zur iSFP-Erstellung berechtigt. Ein iSFP von einem nicht gelisteten Berater aktiviert den Bonus nicht.
  • iSFP abgelaufenNach 15 Jahren ist der iSFP nicht mehr gültig. Wer ihn vor vielen Jahren erstellen ließ und seither nicht saniert hat, muss für neue Maßnahmen einen aktualisierten iSFP erstellen lassen.
  • Bonus für KfW-Heizungsförderung erwartetDer iSFP-Bonus gilt nicht für das KfW-Programm 458 (Heizungstausch). Manche Eigentümer erwarten ihn dort – er greift aber nur bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen.
  • iSFP-Förderung nicht beantragtViele Eigentümer wissen nicht, dass die iSFP-Erstellung selbst bis 50 % gefördert wird. Wer den iSFP direkt beim Energieberater beauftragt, ohne vorher den BAFA-Antrag zu stellen, verschenkt diese Förderung. In der Regel wird Ihr Energieberater Sie rechtzeitig darauf hinweisen.

Abschnitt 8

Häufige Fragen zum iSFP-Bonus

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und iSFP-Bonus?
Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist das Beratungsdokument, das ein Energieberater für Ihr Gebäude erstellt. Es enthält die optimale Reihenfolge aller Sanierungsmaßnahmen mit Kosten und Einsparpotenzial. Der iSFP-Bonus ist der staatliche Förderaufschlag von 5 %, den Sie bei BAFA-Einzelmaßnahmen erhalten, wenn Sie einen gültigen iSFP vorweisen können.
Muss ich die Maßnahmen genau so umsetzen wie im iSFP vorgesehen?
Nein – der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie können die Reihenfolge anpassen, einzelne Maßnahmen weglassen oder später ergänzen. Wichtig ist nur, dass die beantragte Maßnahme nicht grundlegend im Widerspruch zum iSFP steht. Die Sanierung muss nicht exakt dem Fahrplan folgen, um den Bonus zu erhalten.
Kann ich den iSFP-Bonus rückwirkend erhalten?
Nein – der iSFP muss zum Zeitpunkt der BAFA-Antragstellung vorliegen. Wer den Antrag ohne iSFP stellt und den Fahrplan danach erstellt, erhält für diesen Antrag nur die Grundförderung von 15 %. Für alle zukünftigen Maßnahmen gilt der Bonus.
Lohnt sich ein iSFP, wenn ich nur eine Maßnahme plane?
In den meisten Fällen nicht, da ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € erreicht werden muss, um den Bonus auf die danach entstehenden Investitionskosten anwenden zu können.
Gilt der iSFP-Bonus auch für Vermieter?
Ja – der iSFP-Bonus steht allen Antragstellern offen, also sowohl selbstnutzenden Eigentümern als auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist ein gültiger iSFP für das betreffende Gebäude.
Was kostet ein iSFP für ein Mehrfamilienhaus?
Die Kosten steigen mit der Anzahl der Wohneinheiten und der Komplexität des Gebäudes. Für ein Mehrfamilienhaus mit 4–6 Wohneinheiten liegen die Kosten in der Regel zwischen 3.000 und 4.500 Euro – davon werden bis zu 850 € gefördert. Der Bonus-Mehrwert steigt proportional zur Anzahl der Wohneinheiten, da die förderfähigen Kostengrenzen mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert werden.

iSFP erstellen und Bonus sofort sichern

Ich erstelle Ihren individuellen Sanierungsfahrplan vor Ort im Saarland, unterstütze Sie beim BAFA-Antrag für die Förderung des iSFP – und sorge dafür, dass der Bonus bei allen Ihren Sanierungsmaßnahmen greift.