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Ratgeber · Ingenieurbüro Bruggebauer

Fenster austauschen: Förderung und Ablauf im Saarland 2026

Neue Fenster senken Heizkosten, verbessern den Schallschutz und steigern den Wohnkomfort spürbar. Was kosten neue Fenster, welche Förderung gibt es 2026 – und was ist beim Einbau zu beachten? Alles Wichtige für Eigentümer in Saarbrücken und dem Saarland.

✍ Sebastian Rheinemann, M.Eng – Energieberater Saarbrücken 🕒 Lesedauer ca. 10 Minuten 📅 Aktualisiert 2026
Abschnitt 1

Warum neue Fenster mehr als Optik sind

Alte Einfach- oder Zweifachverglasungen sind einer der größten Wärmeverlustfaktoren im Bestandsgebäude. Über schlecht gedämmte Fenster können bei einem typischen saarländischen Altbau 15 bis 25 % des gesamten Heizenergieverlusts entstehen – durch Transmission (Wärmeleitung durch Glas und Rahmen) und durch Fugenlüftung bei undichten Anschlüssen.

Neue Fenster mit Dreifachverglasung reduzieren diesen Verlust drastisch. Sie verbessern gleichzeitig den Schallschutz, verhindern Kondenswasser an der Scheibe und steigern den Wohnkomfort erheblich – kalte Zugluft an Fenstern entfällt. Für Eigentümer im Saarland, die sanieren oder vermieten wollen, ist der Fenstertausch eine der wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen mit überschaubarem Eingriff in die Bausubstanz.

Fenster im Sanierungsfahrplan richtig einordnen

Fenster sollten idealerweise nach der Dämmung von Dach und Keller, aber vor dem Heizungstausch erfolgen. Wer neue Fenster einbaut und die Gebäudehülle dämmt, senkt die Heizlast und dimensioniert die spätere Heizungsanlage damit effizienter. Ein individueller Sanierungsfahrplan legt die optimale Reihenfolge für Ihr Gebäude fest.


Abschnitt 2

Einfach, zweifach, dreifach – welche Verglasung passt?

Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) eines Fensters gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied durch das Fenster verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. Für die BEG-Förderung gilt ein Mindest-U-Wert von ≤ 0,95 W/m²K für das gesamte Fenstersystem (Uw-Wert inkl. Rahmen).

🪟

Einfachverglasung

Standard in Vorkriegsbauten und frühen Nachkriegsgebäuden. Keine Dämmwirkung, häufig Kondenswasser und Zugluft.

5,0–6,0
W/m²K – nicht förderfähig, dringend erneuerungsbedürftig
Sofort ersetzen
🪟

Zweifachverglasung

Standard seit den 1980ern. Deutlich besser als Einfachverglasung, aber heutigen Anforderungen oft nicht gewachsen.

1,1–1,4
W/m²K – knapp an Fördergrenze, Rahmen entscheidend
Prüfen lassen
🪟

Dreifachverglasung

Aktueller Standard für energetische Sanierungen. Sehr gute Dämmwirkung, kein Kondenswasser, spürbar wärmere Oberfläche im Winter.

0,7–0,9
W/m²K – BEG-förderfähig, empfohlen
Empfohlen
Rahmen ist genauso wichtig wie das Glas

Der Uw-Wert des Gesamtfensters (Glas + Rahmen) entscheidet über die Förderfähigkeit – nicht nur der Ug-Wert des Glases allein. Kunststoff-, Holz- und Aluminiumrahmen unterscheiden sich erheblich in Dämmwirkung und Preis. Der Energieberater prüft, welche Kombination für Ihre Situation optimal ist.


Abschnitt 3

Was kosten neue Fenster? Kosten im Überblick

Die Kosten für neue Fenster hängen stark von Größe, Anzahl, Rahmenmaterial, Verglasung und Einbauaufwand ab. Die folgende Tabelle zeigt typische Preisspannen für ein Einfamilienhaus im Saarland mit ca. 15–20 Fenstern.

Kostenposition Typischer Rahmen Hinweis
Fenster mit Dreifachverglasung (Kunststoffrahmen)
Inkl. Einbau, Standard-Größen
400–700 € / Fenster Günstigste und häufigste Variante
Fenster mit Dreifachverglasung (Holzrahmen)
Inkl. Einbau, mittlere Größen
700–1.200 € / Fenster Optisch hochwertiger, wartungsintensiver
Fenster mit Dreifachverglasung (Alu oder Holz-Alu)
Inkl. Einbau, gehobene Ausführung
900–1.800 € / Fenster Langlebig, wartungsarm, hochwertig
Haustür (gedämmt, mit Dreifachverglasung)
Inkl. Einbau und Beschläge
2.500–5.000 € Ebenfalls BEG-förderfähig
Gesamtkosten EFH (15–20 Fenster + Haustür)
Typisches Einfamilienhaus, Kunststoffrahmen
10.000–18.000 € Mit Förderung: Eigenanteil deutlich niedriger
Energieberater (iSFP + Baubegleitung)
Für BAFA-Antragstellung und Qualitätssicherung
1.800–3.000 € Selbst bis 50 % förderfähig
Rollladenkästen und Laibungen nicht vergessen

Beim Fenstertausch entstehen häufig Wärmebrücken an den Laibungen und Rollladenkästen, wenn diese nicht mit gedämmt werden. Wer gleichzeitig das Gerüst stehen hat (z. B. für die Fassadendämmung), sollte alle Arbeiten kombinieren – das spart erheblich an Rüstkosten und vermeidet spätere Nacharbeiten.


Abschnitt 4

Förderung 2026: BEG-Zuschuss vom BAFA

Der Fenstertausch wird über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss des BAFA gefördert – vorausgesetzt, der neue Uw-Wert des Fensters beträgt ≤ 0,95 W/m²K. Haustüren und Außentüren sind ebenfalls förderfähig, wenn sie die entsprechenden U-Wert-Anforderungen erfüllen.

Grundförderung BEG EM 15 % der förderfähigen Kosten. Gilt für alle Eigentümer bei Erfüllung der Mindest-U-Wert-Anforderungen (Uw ≤ 0,95 W/m²K).
iSFP-Bonus

+5 % bei Vorliegen eines gültigen individuellen Sanierungsfahrplans. Erhöht die Gesamtförderung auf 20 % und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 €.

Förderfähige Kosten

Maximal 30.000 €, bzw. 60.000 € (mit iSFP) förderfähige Kosten pro Jahr für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für die erste Wohneinheit. Bei mehreren Maßnahmen im selben Jahr summieren sie sich bis zu dieser Grenze. Für weitere Wohneinheiten gelten geringere förderfähige Kosten.

Maximaler Zuschuss

Bis zu 12.000 € für die erste Wohneinheit (20 % von 60.000 €) – bei Kombination von Grundförderung und iSFP-Bonus.

Energieberater-Kosten Bis zu 50 % der Kosten für iSFP-Erstellung und Baubegleitung werden separat erstattet – zusätzlich zum Fenster-Zuschuss.
Antrag zwingend vor Baubeginn stellen

Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst Saniert und danach fragt, verliert den gesamten Förderanspruch. Als zugelassener Energieeffizienz-Experte stelle ich den Antrag mit Ihnen und stelle die erforderliche Bestätigung aus.


Abschnitt 5

Wichtig: Lüftungskonzept bei Fenstertausch

Dieser Punkt wird von vielen Eigentümern unterschätzt – und führt in der Praxis zu ernsthaften Schimmelschäden: Wer mehr als ein Drittel der Fenster eines Gebäudes austauscht, ist nach DIN 1946-6 gesetzlich verpflichtet, ein Lüftungskonzept erstellen zu lassen.

Der Grund: Alte undichte Fenster haben ungewollt für eine natürliche Grundlüftung gesorgt. Neue dichte Fenster schließen diese Infiltration aus – und ohne ausreichende Lüftung steigt die Luftfeuchtigkeit im Gebäude, was binnen weniger Monate zu Schimmelbildung führen kann, besonders in Schlafzimmern und Bädern.

  • Das Lüftungskonzept legt fest, ob und welche Lüftungsmaßnahmen nach dem Fenstertausch erforderlich sind.
  • In vielen Fällen reicht eine Stoßlüftung mit klaren Empfehlungen – ohne technische Anlage.
  • In anderen Fällen ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) empfehlenswert oder notwendig.
  • Das Lüftungskonzept selbst ist über BEG förderfähig – bis zu 50 % der Erstellungskosten.
  • Eine KWL-Anlage mit Wärmerückgewinnung ist als Einzelmaßnahme mit 15–20 % BEG-Zuschuss förderfähig.
Schimmelrisiko nicht unterschätzen

Wer neue Fenster ohne Lüftungskonzept einbaut und nicht konsequent lüftet, riskiert Schimmelschäden, die teurer werden als das Lüftungskonzept selbst. Ich erstelle das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 im Rahmen der Energieberatung und zeige, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude konkret notwendig sind.


Abschnitt 6

iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung sichern

Wer einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, erhält beim Fenstertausch automatisch 5 % zusätzliche Förderung – also 20 % statt 15 % auf die förderfähigen Kosten, die sich ebenfalls von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, von 15.000 € auf 30.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und von 8.000 € auf 15.000 € ab der siebten Wohneinheit erhöhen. Der iSFP-Bonus wird ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000€ gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

Bei einem Gesamtprojekt mit förderfähigen Kosten von 25.000 Euro bedeutet das: ohne iSFP 3.750 Euro Zuschuss, mit iSFP 5.000 Euro – ein Unterschied von 1.250 Euro allein für diese eine Maßnahme.

Der iSFP ist 15 Jahre gültig und sichert den 5 %-Bonus auf alle weiteren BEG-Einzelmaßnahmen an der Hülle und der Anlagentechnik – Fassade, Dach, Keller, Lüftung und mehr. Wer mehrere Sanierungsschritte plant, rechnet den Bonus schnell vielfach herein.

  • iSFP ist selbst bis zu 50 % förderfähig – die Erstellung rechnet sich fast immer
  • Sichert +5 % auf Fenster, Fassade, Dach, Keller, Lüftung und Heizungsoptimierung
  • Verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Jahr für die erste Wohneinheit
  • 15 Jahre gültig – für alle Sanierungsschritte in diesem Zeitraum nutzbar
  • Enthält für jede Maßnahme eine Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung über 20 Jahre
  • Legt die optimale Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen verbindlich fest

Abschnitt 7

Ablauf: So läuft ein geförderter Fenstertausch ab

Vor-Ort-Beratung und Bestandsaufnahme

Der Energieberater erfasst Anzahl, Größe und aktuellen U-Wert der vorhandenen Fenster. Prüfung, ob ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich ist. Ggf. Thermografie zur Visualisierung von Schwachstellen an Laibungen und Anschlüssen.

iSFP und Bestätigung zum Antrag erstellen

Der Energieberater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan und stellt die technische Projektbeschreibung (TPB) aus, die für den BAFA-Förderantrag zwingend erforderlich ist.

BAFA-Antrag stellen – vor Sanierungsbeginn

Mit der TPB wird der Förderantrag beim BAFA online gestellt. Erst nach Antragstellung darf mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.

Einbau durchführen

Ausbau der alten Fenster, Einbau der neuen Elemente mit fachgerechtem Anschluss (Folientechnik innen/außen für Dichtheit und Schlagregenschutz). Laibungen und Rollladenkästen ggf. mit dämmen.

Lüftungskonzept umsetzen

Sofern ein Lüftungskonzept erforderlich ist, werden die festgelegten Maßnahmen nach dem Einbau umgesetzt. Bei einfachen Konzepten: schriftliche Lüftungsempfehlungen. Bei komplexeren: Montage einer KWL-Anlage.

Bestätigung nach Durchführung und Verwendungsnachweis

ach Abschluss der Arbeiten stellt der Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) aus. Mit Rechnungen und TPN wird der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht – danach erfolgt die Auszahlung.


Abschnitt 8

Häufige Fragen zum Fenstertausch im Saarland

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten über das BAFA-Programm BEG EM. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % iSFP-Bonus dazu, sodass insgesamt 20 % der förderfähigen Kosten erstattet werden. Die förderfähigen Kosten für Hüllmaßnahmen sind auf 60.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt – der maximale Zuschuss liegt damit bei 12.000 €.
Welchen U-Wert müssen neue Fenster haben, um gefördert zu werden?
Für die BEG-Förderung muss der Uw-Wert des gesamten Fensters (Glas und Rahmen zusammen) ≤ 0,95 W/m²K betragen. Moderne Dreifachverglasungen mit hochwertigen Rahmen erreichen Werte von 0,7–0,9 W/m²K und erfüllen diese Anforderung problemlos. Ältere Zweifachverglasungen liegen je nach Baujahr und Rahmen oft knapp darüber und sind nicht förderfähig.
Brauche ich wirklich ein Lüftungskonzept, wenn ich die Fenster tausche?
Ja – wenn Sie mehr als ein Drittel der Fenster des Gebäudes austauschen, schreibt DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept vor. Das ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Anforderung. In der Praxis bedeutet das nicht immer eine technische Lüftungsanlage – oft genügen klare Lüftungsempfehlungen. Das Konzept zeigt, was konkret für Ihr Gebäude notwendig ist.
Kann ich Fenster und Fassadendämmung gleichzeitig fördern lassen?
Ja – beide Maßnahmen sind über BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA förderbar und können im selben Jahr beantragt werden. Die förderfähigen Kosten beider Maßnahmen werden bis zur gemeinsamen Höchstgrenze von 60.000 € für die erste Wohneinheit addiert. Wer ohnehin ein Gerüst für die Fassadendämmung aufstellt, sollte den Fenstertausch unbedingt gleichzeitig durchführen – das spart erheblich an Gerüstkosten.
Lohnt sich Dreifachverglasung oder reicht Zweifach?
Für die BEG-Förderung ist Dreifachverglasung mit hochwertigen Rahmen in den meisten Fällen die sicherste Wahl, da sie den geforderten Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K problemlos erreicht. Zweifachverglasung kann je nach Rahmentyp knapp darunter oder darüber liegen. Aus energetischer Sicht amortisiert sich der Mehrpreis für Dreifachverglasung in der Regel innerhalb von 10–15 Jahren durch niedrigere Heizkosten.
Brauche ich für den geförderten Fenstertausch einen Energieberater?
Ja – für die BEG-Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) als Bestätiger vorgeschrieben. Er stellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und nach dem Einbau den technischen Projektnachweis (TPN) aus. Ohne diese Dokumente ist weder der Antrag noch die Auszahlung möglich. Die Beraterkosten sind selbst bis zu 50 % förderfähig.

Fenstertausch im Saarland planen und fördern lassen

Ich prüfe vor Ort, welche Fenster förderfähig sind, ob ein Lüftungskonzept notwendig ist, und helfe Ihnen beim BAFA-Antrag – damit Sie die maximale Förderung mitnehmen.