Inhalt
- Warum die Fassade das größte Einsparpotenzial hat
- Die drei Dämmverfahren im Vergleich
- Kosten einer Fassadendämmung im Überblick
- Förderung 2026: Was das BAFA bezuschusst
- iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung sichern
- Voraussetzungen und was zu beachten ist
- Ablauf: So läuft eine geförderte Fassadendämmung ab
- Häufige Fragen
Warum die Fassade das größte Einsparpotenzial hat
Die Außenwand ist die größte Fläche der Gebäudehülle – und damit der größte Schwachpunkt bei der Wärmedämmung. In einem typischen saarländischen Altbau aus den 1960er oder 1970er Jahren gehen über die Fassade 20 bis 30 % der gesamten Heizenergie verloren. Mit einer fachgerechten Dämmung lässt sich dieser Verlust auf einen Bruchteil reduzieren.
Das Einsparpotenzial einer Fassadendämmung ist deshalb unter allen Einzelmaßnahmen am höchsten – wenn auch mit dem höchsten Aufwand verbunden. Wer die Fassade dämmt, senkt nicht nur dauerhaft die Heizkosten, sondern verbessert auch den Schallschutz, schützt die Bausubstanz vor Feuchtigkeit und erhöht den Immobilienwert spürbar.
Die Fassadendämmung sollte idealerweise vor dem Heizungstausch erfolgen – damit die neue Heizanlage auf Basis der dann niedrigeren Heizlast korrekt dimensioniert werden kann. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) legt die optimale Reihenfolge für Ihr Gebäude fest.
Die drei Dämmverfahren im Vergleich
Welche Methode infrage kommt, hängt von der Wandkonstruktion, dem Zustand der Fassade und den baulichen Gegebenheiten ab. Die drei gängigen Verfahren unterscheiden sich erheblich in Kosten, Aufwand und Eignung.
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Dämmplatten (meist EPS oder Mineralwolle) werden auf die Außenwand geklebt und gedübelt, dann verputzt. Die häufigste Methode in Deutschland.
Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
Dämmung wird mit Unterkonstruktion und Verkleidung (Holz, Metall, Faserzement) kombiniert. Höherer Aufwand, aber langlebig und optisch vielseitig.
Kerndämmung (bei zweischaligem Mauerwerk)
Dämmmaterial wird in den Hohlraum zwischen Innen- und Außenschale eingeblasen. Nur bei zweischaligem Mauerwerk möglich, aber günstig und schnell.
Ob Ihr Gebäude zweischaliges Mauerwerk hat (und damit für Kerndämmung geeignet ist), lässt sich oft erst durch eine Vor-Ort-Begehung und ggf. eine Thermografie zuverlässig klären. Für die meisten Altbauten im Saarland ist das WDVS das wirtschaftlichste Verfahren.
Kosten einer Fassadendämmung im Überblick
Die Gesamtkosten einer Fassadendämmung setzen sich aus Material, Arbeitsleistung, Gerüst und ggf. Vorarbeiten (Untergrundprüfung, Abriss alter Putzschichten) zusammen. Die folgende Tabelle zeigt typische Kostenrahmen für ein Einfamilienhaus mit ca. 140 m² Wohnfläche und einer Fassadenfläche von ca. 200 m².
| Kostenposition | Typischer Rahmen | Hinweis |
|---|---|---|
| WDVS inkl. Material und Montage Dämmplatten EPS oder Mineralwolle, Putz, Farbe |
20.000–40.000 € | Abhängig von Fassadenfläche und Dämmstärke |
| Vorgehängte hinterlüftete Fassade Inkl. Unterkonstruktion und Verkleidung |
30.000–60.000 € | Höhere Investition, längere Lebensdauer |
| Kerndämmung Einblasen von Dämmmaterial in den Hohlraum |
4.000–10.000 € | Nur bei zweischaligem Mauerwerk |
| Gerüst Standzeit ca. 3–6 Wochen je nach Umfang |
2.000–5.000 € | Oft kombinierbar mit anderen Maßnahmen |
| Vorarbeiten (Untergrund, alter Putz) Bei sanierungsbedürftiger Bestandsfassade |
1.000–4.000 € | Nur wenn Untergrund es erfordert |
| Energieberater (iSFP + Baubegleitung) Pflicht für BEG-Förderung, selbst bis 50 % gefördert |
1.800–3.500 € | Rechnet sich durch iSFP-Bonus und gesicherte Förderung |
Ein Gerüst kostet Geld – aber es steht nur einmal. Wer die Fassadendämmung mit einem Fenstertausch, der Erneuerung von Rollladenkästen oder dem Streichen des Giebels kombiniert, spart erhebliche Gerüstkosten. Das sollte bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden.
Förderung 2026: Was das BAFA bezuschusst
Die Fassadendämmung wird über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss des BAFA gefördert. Die Förderung gilt für alle drei Dämmverfahren – vorausgesetzt, die technischen Mindestanforderungen an den U-Wert der gedämmten Wand werden erfüllt.
| Grundförderung BEG EM | 15 % der förderfähigen Kosten. Gilt für alle Eigentümer bei Erfüllung der Mindest-U-Wert-Anforderungen (U ≤ 0,20 W/m²K für Außenwände). |
| iSFP-Bonus | +5 % bei Vorliegen eines gültigen individuellen Sanierungsfahrplans. Erhöht die Gesamtförderung auf 20 % und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 €. |
| Förderfähige Kosten | Maximal 30.000 €, bzw. 60.000 € (mit iSFP) förderfähige Kosten pro Jahr für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für die erste Wohneinheit. Bei mehreren Maßnahmen im selben Jahr summieren sie sich bis zu dieser Grenze. Für weitere Wohneinheiten gelten geringere förderfähige Kosten. |
| Maximaler Zuschuss | Bis zu 12.000 € für die erste Wohneinheit (20 % von 60.000 €) – bei Kombination von Grundförderung und iSFP-Bonus. |
| Energieberater-Kosten | Bis zu 50 % der Kosten für iSFP-Erstellung und Baubegleitung werden ebenfalls erstattet – separat von den Maßnahmenkosten. |
Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst Saniert und danach fragt, verliert den gesamten Förderanspruch. Als zugelassener Energieeffizienz-Experte stelle ich den Antrag mit Ihnen und stelle die erforderliche Bestätigung aus.
iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung sichern
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das wirksamste Instrument, um die Förderung für eine Fassadendämmung zu maximieren. Wer einen gültigen iSFP hat, erhält bei der Fassadendämmung automatisch 5 % zusätzliche Förderung – also 20 % statt 15 % auf die förderfähigen Kosten, die sich ebenfalls von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, von 15.000 € auf 30.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und von 8.000 € auf 15.000 € ab der siebten Wohneinheit erhöhen. Der iSFP-Bonus wird ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000€ gewährt und entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
Bei einer WDVS-Fassadendämmung mit förderfähigen Kosten von 25.000 Euro bedeutet das bei bereits vorher überschrittenem Mindestinvestitionsvolumen: ohne iSFP 3.750 Euro Zuschuss, mit iSFP 5.000 Euro – ein Unterschied von 1.250 Euro allein für diese eine Maßnahme. Wer danach noch weitere Maßnahmen plant (Fenster, Heizung, Lüftung), profitiert bei jeder weiteren Maßnahme erneut vom Bonus.
Noch deutlicher wird der Vorteil, wenn eine Sanierungsmaßnahme die Grenze von 30.000 € überschreitet. Bei einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade für 55.000 € bedeutet das: ohne iSFP 4.500 Euro Zuschuss, mit iSFP 11.000 Euro – ein Unterschied von 6.500 Euro.
- iSFP ist 15 Jahre gültig – einmal erstellen, für alle Folgeförderungen nutzen
- Selbst bis zu 50 % der Erstellungskosten werden gefördert
- Sichert den 5 %-Bonus auf Fassade, Fenster, Dach, Keller, Lüftung und mehr
- Verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Jahr für die erste Wohneinheit
- Enthält für jede Maßnahme eine Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung über 20 Jahre
- Legt die optimale Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen verbindlich fest
Voraussetzungen und was zu beachten ist
Damit die Fassadendämmung förderfähig ist und technisch einwandfrei funktioniert, sind einige Punkte vorab zu klären:
- Der U-Wert der gedämmten Außenwand muss nach der Maßnahme ≤ 0,20 W/m²K betragen (BEG-Mindestanforderung). Das entspricht in der Regel einer Dämmstärke von mindestens 14–16 cm bei EPS.
- Der Förderantrag beim BAFA muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden.
- Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme bestätigen.
- Wer mehr als ein Drittel der Fenster gleichzeitig tauscht, braucht nach DIN 1946-6 zusätzlich ein Lüftungskonzept.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind abweichende U-Wert-Anforderungen möglich – Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde erforderlich.
- Der Untergrund muss tragfähig und trocken sein. Bei feuchten Wänden ist zunächst die Ursache zu klären.
Bei denkmalgeschützten oder ortsbildprägenden Gebäuden sind WDVS-Lösungen oft nicht genehmigungsfähig. In diesen Fällen kommen Innendämmung oder spezielle Dünnschichtsysteme infrage. Ich betreue keine Denkmäler.
Ablauf: So läuft eine geförderte Fassadendämmung ab
Vor-Ort-Beratung und Bestandsaufnahme
Der Energieberater besichtigt das Gebäude, prüft Wandaufbau, Untergrundqualität und Eignung für die verschiedenen Dämmverfahren. Ggf. Thermografie zur Visualisierung von Schwachstellen.
Sanierungsfahrplan und technische Projektberschreibung
Erstellung des iSFP mit optimaler Maßnahmenreihenfolge. Der Energieberater stellt die technische Projektbeschreibung (TPB) aus, die für den BAFA-Antrag benötigt wird.
BAFA-Antrag stellen – vor Sanierungsbeginn
Mit der TPB wird der Förderantrag beim BAFA online gestellt. Erst nach Antragstellung darf mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.
Maßnahme umsetzen
Gerüstaufbau, Vorbereitung des Untergrunds, Montage der Dämmplatten, Verputzen und Streichen. Eine energetische Baubegleitung sichert die fachgerechte Umsetzung.
Bestätigung nach Durchführung und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) aus. Mit Rechnungen und TPN wird der Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht – danach erfolgt die Auszahlung.
Häufige Fragen zur Fassadendämmung im Saarland
Was kostet eine Fassadendämmung für ein Einfamilienhaus im Saarland?
Wie viel spare ich durch eine Fassadendämmung an Heizkosten?
Lohnt sich eine Fassadendämmung finanziell?
Welche Dämmstärke ist sinnvoll und für die Förderung notwendig?
Kann ich Fassadendämmung und Fenstertausch gleichzeitig fördern lassen?
Brauche ich für die geförderte Fassadendämmung einen Energieberater?
Fassadendämmung im Saarland planen und fördern lassen
Ich prüfe vor Ort, welche Methode zu Ihrem Gebäude passt, erstelle den iSFP und helfe Ihnen beim BAFA-Antrag – damit Sie die maximale Förderung mitnehmen.