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Ingenieurbüro Bruggebauer · Saarbrücken

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 im Saarland

Behagliches Raumklima, kein Schimmel, weniger Lüftungswärmeverluste – ein professionelles Lüftungskonzept schützt die Bausubstanz und steigert den Wohnkomfort. Bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen ist es gesetzlich vorgeschrieben.

50 % förderfähig
DIN 1946-6 konform
Auch Teil des iSFP
50 %
Förderung auf die Erstellung des Lüftungskonzepts möglich.
Kurz erklärt

Warum moderne Gebäude ein Lüftungskonzept brauchen

Durch immer besser abgedichtete Gebäude – ob Neubau oder frisch saniert – finden kaum noch unkontrollierte Luftströme zwischen Innenraum und Umgebung statt. Das ist gut für die Energieeffizienz, bedeutet aber auch: Das früher übliche kurze Stoßlüften reicht nicht mehr aus, um ausreichend Feuchtigkeit und CO₂ abzutransportieren.

Längere oder häufigere Lüftungsintervalle per Hand sind mühsam und führen erneut zu hohen Lüftungswärmeverlusten. Moderne automatisierte Lüftungssysteme lösen dieses Problem: Sie sorgen im Hintergrund für optimales Raumklima und gewinnen über hocheffiziente Wärmerückgewinnung einen Großteil der Lüftungsenergie zurück.

Ihre Vorteile

Was ein professionelles Lüftungskonzept bringt

Ein gut geplantes Lüftungskonzept schützt Gebäude und Bewohner gleichermaßen.

🌬️

Optimales Raumklima

Angenehme Luftfeuchtigkeit, frische Luft und reduzierte CO₂-Konzentration – ohne ständiges manuelles Lüften. Das Lüftungssystem arbeitet kontinuierlich und unauffällig im Hintergrund.

🛡️

Schimmelschutz

Zu hohe Luftfeuchtigkeit ist die häufigste Ursache für Schimmelbildung in sanierten Gebäuden. Ein kontrolliertes Lüftungssystem hält die Feuchtigkeit zuverlässig im optimalen Bereich.

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Geringere Lüftungswärmeverluste

Moderne Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung nutzen die Wärme der Abluft, um die Zuluft vorzutemperieren – das reduziert die Lüftungswärmeverluste und senkt die Heizkosten deutlich.

Pflicht nach DIN 1946-6

Wann ein Lüftungskonzept vorgeschrieben ist

Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist nicht immer freiwillig – bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen ist es nach DIN 1946-6 zwingend erforderlich.

Ein Lüftungskonzept ist gesetzlich vorgeschrieben bei:

  • Ersatz von mehr als einem Drittel der Fenster eines Gebäudes
  • Luftdichter Sanierung von mehr als einem Drittel der Dachfläche

In diesen Fällen erhöht die Sanierungsmaßnahme die Luftdichtigkeit des Gebäudes so stark, dass eine ausreichende natürliche Belüftung nicht mehr sichergestellt werden kann. Das Lüftungskonzept weist nach, wie die notwendige Luftwechselrate sichergestellt wird. Es ist auch Bestandteil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann aber eigenständig beauftragt werden.

Staatliche Förderung

Lüftungskonzept: 50 % förderfähig

50 %
Förderquote

Die Erstellung des Lüftungskonzepts zählt zur energetischen Fachplanung und Baubegleitung und ist deshalb mit 50 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Den Förderantrag stellen Sie über das BAFA. Die genaue Förderhöhe hängt vom Gesamtumfang der beauftragten Fachplanung ab – wir klären das gemeinsam im Erstgespräch.

Kosten

Was kostet ein Lüftungskonzept?

Individuelles Angebot auf Anfrage

  • Der Aufwand für ein Lüftungskonzept ist stark einzelfallabhängig – Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten, Art des geplanten Lüftungssystems und verfügbare Unterlagen spielen eine wesentliche Rolle.
  • Preise können daher nur auf Anfrage genannt werden. Wir klären den Umfang gerne telefonisch und lassen Ihnen ein passendes Grundangebot zukommen, das bei Bedarf erweitert werden kann.
So läuft es ab

Ihr Lüftungskonzept in 4 Schritten

Erstgespräch

Wir klären telefonisch den Anlass, den Gebäudetyp und ob das Lüftungskonzept eigenständig oder als Teil des iSFP erstellt werden soll.

Angebot

Sie erhalten ein individuelles Angebot mit allen Leistungen und Kosten – transparent und vor der Beauftragung.

Datenerhebung

Ich erfasse alle relevanten Gebäudedaten: Grundrisse, Raumvolumina, geplante oder bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und Anforderungen an das Lüftungssystem.

Lüftungskonzept & Übergabe

Das fertige Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 wird Ihnen übergeben und erläutert – inklusive Systemempfehlung und Hinweisen zur Förderbeantragung.

Häufige Fragen

Lüftungskonzept im Saarland: Ihre Fragen

Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 Pflicht?
Ein Lüftungskonzept ist nach DIN 1946-6 zwingend erforderlich, wenn mehr als ein Drittel der Fenster eines Gebäudes ersetzt wird oder mehr als ein Drittel der Dachfläche luftdicht saniert wird. In diesen Fällen steigt die Luftdichtigkeit des Gebäudes so stark, dass eine natürliche Belüftung nicht mehr ausreicht und eine kontrollierte Lüftung nachgewiesen werden muss.
Warum reicht Stoßlüften in sanierten Gebäuden nicht mehr aus?
In gut gedämmten und abgedichteten Gebäuden gibt es kaum noch unkontrollierte Luftströme durch Fugen und undichte Stellen. Das ist gut für die Energieeffizienz, bedeutet aber auch, dass kurzes Stoßlüften nicht mehr ausreicht, um genug Feuchtigkeit und CO₂ abzuführen. Zu selten oder zu kurz gelüftet riskiert man Schimmelbildung und schlechte Luftqualität – zu lange gelüftet entstehen hohe Wärmeverluste.
Wie hoch ist die Förderung für ein Lüftungskonzept?
Die Erstellung des Lüftungskonzepts zählt zur energetischen Fachplanung und Baubegleitung und ist deshalb mit 50 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Den Förderantrag stellen Sie über das BAFA.
Kann das Lüftungskonzept auch ohne iSFP beauftragt werden?
Ja. Das Lüftungskonzept ist zwar Bestandteil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann aber auch eigenständig beauftragt werden – zum Beispiel wenn nur ein Fensterwechsel oder eine Dachsanierung geplant ist und kein vollständiger iSFP benötigt wird.
Was kostet ein Lüftungskonzept im Saarland?
Da der Aufwand stark einzelfallabhängig ist – je nach Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten und Umfang der geplanten Maßnahmen – können Preise nur auf Anfrage genannt werden. Buchen Sie gerne einen Termin zum telefonischen Erstgespräch, damit wir den Umfang besprechen und ich ein passendes Angebot erstellen kann.

Jetzt Lüftungskonzept im Saarland anfragen

Sagen Sie mir kurz, ob eine Sanierungsmaßnahme geplant ist oder ob Sie ein Lüftungskonzept als eigenständige Leistung benötigen. Ich melde mich mit einem Angebot.