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Was ist das BAFA und was fördert es?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) direkte Investitionszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden vergibt. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden – es handelt sich um echte Zuschüsse, keine Kredite.
Während die KfW vor allem Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen vergibt, ist das BAFA für alle BEG-Einzelmaßnahmen außer Heizung zuständig: Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung, Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan. Für Eigentümer, die schrittweise sanieren, ist das BAFA damit die wichtigste Anlaufstelle.
Die BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA gelten ausschließlich für Bestandsgebäude – das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten werden über andere Programme (z. B. KfW-Neubauförderung) gefördert.
Geförderte Maßnahmen im Überblick
Das BAFA fördert im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen alle wesentlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die folgende Übersicht zeigt, was gefördert wird und welche Fördersätze gelten.
Gebäudehülle
Dämmung von Außenwänden (Fassade), Dach und oberster Geschossdecke, Kellerdecke sowie Tausch von Fenstern, Außentüren und Vorhangfassaden.
Anlagentechnik & Lüftung
Lüftungsanlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, sommerlicher Wärmeschutz (Außenjalousien, -rollläden).
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Thermostatventilen, Einregulierung der Heizungsanlage.
Energieberatung & iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Programm), Baubegleitung und Qualitätssicherung durch Energieeffizienz-Experten.
Der Einbau einer neuen Heizungsanlage (Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridanlage) wird seit 2024 über die KfW (Programm 458) gefördert – nicht über das BAFA. Das BAFA ist nur für die Optimierung bestehender Anlagen (hydraulischer Abgleich, Pumpenoptimierung) zuständig. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpenförderung.
Fördersätze: Wie viel Prozent gibt es?
Für alle BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung gilt ein einheitliches Fördersatzmodell. Der entscheidende Hebel für mehr Förderung ist der iSFP-Bonus.
| Maßnahme | Grundförderung | Mit iSFP-Bonus | Max. Zuschuss / WE |
|---|---|---|---|
| Dämmung Außenwand, Dach, Keller | 15 % | 20 % | 12.000 € |
| Fenster und Außentüren | 15 % | 20 % | 12.000 € |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | 15 % | 20 % | 12.000 € |
| Heizungsoptimierung (hydr. Abgleich etc.) | 15 % | 20 % | 12.000 € |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | 20 % | 12.000 € |
| Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) | bis 50 % | – | Separat |
| Energieberatung & Baubegleitung | bis 50 % | – | Separat |
Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung sind mit iSFP auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Mehrere Maßnahmen im selben Antragsjahr werden bis zu dieser Grenze zusammengefasst. Der maximale Zuschuss beträgt damit 12.000 € bei 20 % Fördersatz – zuzüglich der separat abrechenbaren Energieberater-Kosten.
Wer kann einen BAFA-Antrag stellen?
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA steht grundsätzlich allen Eigentümern von Wohngebäuden offen – private Eigennutzer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (kein Förderanspruch für Neubauten).
- Es muss sich um ein Wohngebäude handeln – Gewerbeimmobilien werden über andere Programme gefördert.
- Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) muss vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung (TPB) und nach Durchführung der Maßnahme technischen Projektnachweis (TPN) ausstellen.
- Der Antrag muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden.
- Die technischen Mindestanforderungen der BEG müssen erfüllt werden (z. B. U-Werte für Dämmung und Fenster).
- Eigentümer von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen können ebenfalls förderbar sein – Einzelfallprüfung erforderlich.
Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge für das Gemeinschaftseigentum stellen. Vermieter erhalten die gleichen Fördersätze wie Eigennutzer – der Einkommensbonus (bei der KfW-Heizungsförderung) gilt jedoch nur für selbstnutzende Eigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern wird die förderfähige Kostenhöchstgrenze mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert.
So stellt man den BAFA-Antrag richtig
Der BAFA-Antrag läuft vollständig online über das Kundenportal des BAFA (mein.bafa.de). Die wichtigste Regel vorab: Der Antrag muss zwingend vor Sanierungsbeginn gestellt werden. Wer erst saniert und dann beantragt, verliert den gesamten Förderanspruch.
Energieberater beauftragen und TPB erstellen lassen
Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte prüft die geplante Maßnahme und stellt die technische Projektbeschreibung (TPB) aus. Ohne TPB ist kein Antrag möglich. Der Energieberater prüft auch, ob die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt werden.
Online-Antrag im BAFA-Portal stellen
Unter fms.portal.bafa.de wird der Antrag mit den Angaben zur Maßnahme, dem Gebäude und dem Antragsteller gestellt. Die TPB des Energieberaters wird hochgeladen. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält man eine Bestätigungsnummer.
Maßnahme umsetzen
Erst nach der Antragstellung darf mit der Sanierung begonnen werden. Mit dem Handwerker muss vorab ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Wirkung vereinbart werden – die Arbeiten selbst dürfen aber erst nach Antragstellung beginnen.
Bestätigung nach Durchführung (TPN) einholen
Nach Abschluss der Maßnahme stellt der Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) aus. Er bestätigt die fachgerechte Umsetzung und die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.
Verwendungsnachweis einreichen
Mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und dem TPN wird der Verwendungsnachweis im BAFA-Portal eingereicht. Die Frist beträgt in der Regel 36 Monate nach Antragstellung. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Häufige Fehler bei der BAFA-Antragstellung
In der Beratungspraxis begegnen mir immer wieder die gleichen vermeidbaren Fehler, die Eigentümern die Förderung kosten:
- Antrag nach Vertragsabschluss gestelltSobald ein verbindlicher Werkvertrag ohne aufschiebende Wirkung unterzeichnet ist, gilt die Maßnahme als begonnen – der Förderanspruch entfällt vollständig. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.
- Keinen Energieberater eingebundenOhne zugelassenen Energieeffizienz-Experten und dessen TPB ist kein BAFA-Antrag möglich. Viele Eigentümer erfahren das erst nach der Beauftragung des Handwerkers.
- Technische Mindestanforderungen nicht erfülltNicht jede Dämmung oder jedes Fenster ist förderfähig. Die BEG schreibt konkrete U-Werte vor. Wer günstige Produkte kauft, die die Anforderungen nicht erfüllen, erhält trotz Antrag keine Förderung.
- iSFP-Bonus vergessenWer ohne iSFP saniert, verzichtet auf 5 % zusätzliche Förderung und muss mit der Hälfte an förderfähigen Kosten auskommen. Der iSFP lohnt sich fast immer – sein Bonus übersteigt die Erstellungskosten in der Regel schon bei der ersten Einzelmaßnahme.
- Verwendungsnachweis zu spät eingereichtNach Antragstellung hat man 36 Monate Zeit für den Verwendungsnachweis. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch. Frist im Kalender vermerken und nach Maßnahmenabschluss zeitnah einreichen.
- Heizungstausch beim BAFA beantragtSeit 2024 läuft die Heizungsförderung (Wärmepumpe, Pellets, Hybridanlage) über die KfW – nicht über das BAFA. Wer einen Heizungstausch beim BAFA beantragt, bekommt eine Ablehnung.
BAFA und KfW – was ist der Unterschied?
Beide Institutionen vergeben Förderungen im Rahmen der BEG – aber für unterschiedliche Maßnahmen und in unterschiedlicher Form. Die Abgrenzung ist wichtig, um den richtigen Antrag beim richtigen Fördergeber zu stellen.
| BAFA | Direkte Zuschüsse (nicht rückzahlbar) für BEG-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und iSFP. Antrag online über fms.portal.bafa.de. |
| KfW (BEG WG) | Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Bis 150.000 € Kredit pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Standard. Antrag über Hausbank. |
| KfW (Programm 458) | Direktzuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme (Wärmepumpe, Pellets, Hybridanlage). Fördersatz bis 70 %. Antrag direkt bei der KfW über das KfW-Kundenportal. |
| Kombination | BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung können kombiniert werden. BAFA-Förderung und KfW-Effizienzhaus-Kredit für dieselbe Maßnahme schließen sich dagegen aus. |
Wer in einem Jahr Fenster dämmt (BAFA) und gleichzeitig eine Wärmepumpe einbaut (KfW 458), kann beide Förderungen parallel beantragen. Wichtig: Für beide Anträge ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich, und beide Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Als zugelassener Experte koordiniere ich beide Anträge für Sie.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung im Saarland
Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines BAFA-Antrags?
Kann ich mehrere Maßnahmen in einem Antrag zusammenfassen?
Muss ich den iSFP vor dem BAFA-Antrag haben?
Gilt die BAFA-Förderung auch für Vermieter?
Was passiert, wenn ich die Maßnahme nach der Antragstellung doch nicht umsetze?
BAFA-Förderung im Saarland vollständig ausschöpfen
Ich helfe Ihnen beim BAFA-Antrag, sorge für die korrekte TPB und TPN und koordiniere alle Förderungen für Ihr Sanierungsprojekt – damit kein Fördereuro verloren geht.