Zum Inhalt springen
Ratgeber · Ingenieurbüro Bruggebauer

BAFA-Förderung: Was wird gefördert im Saarland 2026?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Anlaufstelle für Zuschüsse zur energetischen Sanierung. Welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse sind und wie der Antrag funktioniert – klar erklärt für Eigentümer in Saarbrücken und dem Saarland.

✍ Sebastian Rheinemann, M.Eng – Energieberater Saarbrücken 🕒 Lesedauer ca. 10 Minuten 📅 Aktualisiert 2026
Abschnitt 1

Was ist das BAFA und was fördert es?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) direkte Investitionszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden vergibt. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden – es handelt sich um echte Zuschüsse, keine Kredite.

Während die KfW vor allem Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen vergibt, ist das BAFA für alle BEG-Einzelmaßnahmen außer Heizung zuständig: Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung, Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan. Für Eigentümer, die schrittweise sanieren, ist das BAFA damit die wichtigste Anlaufstelle.

BAFA-Förderung gilt für Bestandsgebäude

Die BEG-Einzelmaßnahmen über das BAFA gelten ausschließlich für Bestandsgebäude – das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten werden über andere Programme (z. B. KfW-Neubauförderung) gefördert.


Abschnitt 2

Geförderte Maßnahmen im Überblick

Das BAFA fördert im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen alle wesentlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Die folgende Übersicht zeigt, was gefördert wird und welche Fördersätze gelten.

🧱

Gebäudehülle

Dämmung von Außenwänden (Fassade), Dach und oberster Geschossdecke, Kellerdecke sowie Tausch von Fenstern, Außentüren und Vorhangfassaden.

15–20 %
Grundförderung 15 % + iSFP-Bonus 5 %
Max. 60.000 € förderfähige Kosten / WE  und Jahr
💨

Anlagentechnik & Lüftung

Lüftungsanlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung, Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, sommerlicher Wärmeschutz (Außenjalousien, -rollläden).

15–20 %
Grundförderung 15 % + iSFP-Bonus 5 %
Max. 60.000 € förderfähige Kosten / WE und Jahr
🔧

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Thermostatventilen, Einregulierung der Heizungsanlage.

15–20 %
Grundförderung 15 % + iSFP-Bonus 5 %
Max. 60.000 € förderfähige Kosten / WE und Jahr
📋

Energieberatung & iSFP

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Programm), Baubegleitung und Qualitätssicherung durch Energieeffizienz-Experten.

bis 50 %
der Beratungs- und Begleitungskosten
Separat zur Maßnahmenförderung
Heizungstausch läuft nicht über das BAFA

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage (Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridanlage) wird seit 2024 über die KfW (Programm 458) gefördert – nicht über das BAFA. Das BAFA ist nur für die Optimierung bestehender Anlagen (hydraulischer Abgleich, Pumpenoptimierung) zuständig. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpenförderung.


Abschnitt 3

Fördersätze: Wie viel Prozent gibt es?

Für alle BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung gilt ein einheitliches Fördersatzmodell. Der entscheidende Hebel für mehr Förderung ist der iSFP-Bonus.

Maßnahme Grundförderung Mit iSFP-Bonus Max. Zuschuss / WE
Dämmung Außenwand, Dach, Keller 15 % 20 % 12.000 €
Fenster und Außentüren 15 % 20 % 12.000 €
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 15 % 20 % 12.000 €
Heizungsoptimierung (hydr. Abgleich etc.) 15 % 20 % 12.000 €
Sommerlicher Wärmeschutz 15 % 20 % 12.000 €
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 50 % Separat
Energieberatung & Baubegleitung bis 50 % Separat
Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen

Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung sind mit iSFP auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Mehrere Maßnahmen im selben Antragsjahr werden bis zu dieser Grenze zusammengefasst. Der maximale Zuschuss beträgt damit 12.000 € bei 20 % Fördersatz – zuzüglich der separat abrechenbaren Energieberater-Kosten.


Abschnitt 4

Wer kann einen BAFA-Antrag stellen?

Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA steht grundsätzlich allen Eigentümern von Wohngebäuden offen – private Eigennutzer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (kein Förderanspruch für Neubauten).
  • Es muss sich um ein Wohngebäude handeln – Gewerbeimmobilien werden über andere Programme gefördert.
  • Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) muss vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung (TPB) und nach Durchführung der Maßnahme technischen Projektnachweis (TPN) ausstellen.
  • Der Antrag muss vor Sanierungsbeginn gestellt werden.
  • Die technischen Mindestanforderungen der BEG müssen erfüllt werden (z. B. U-Werte für Dämmung und Fenster).
  • Eigentümer von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen können ebenfalls förderbar sein – Einzelfallprüfung erforderlich.
Auch Vermieter und WEGs sind antragsberechtigt

Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge für das Gemeinschaftseigentum stellen. Vermieter erhalten die gleichen Fördersätze wie Eigennutzer – der Einkommensbonus (bei der KfW-Heizungsförderung) gilt jedoch nur für selbstnutzende Eigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern wird die förderfähige Kostenhöchstgrenze mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert.


Abschnitt 5

So stellt man den BAFA-Antrag richtig

Der BAFA-Antrag läuft vollständig online über das Kundenportal des BAFA (mein.bafa.de). Die wichtigste Regel vorab: Der Antrag muss zwingend vor Sanierungsbeginn gestellt werden. Wer erst saniert und dann beantragt, verliert den gesamten Förderanspruch.

Energieberater beauftragen und TPB erstellen lassen

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte prüft die geplante Maßnahme und stellt die technische Projektbeschreibung (TPB) aus. Ohne TPB ist kein Antrag möglich. Der Energieberater prüft auch, ob die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt werden.

Online-Antrag im BAFA-Portal stellen

Unter fms.portal.bafa.de wird der Antrag mit den Angaben zur Maßnahme, dem Gebäude und dem Antragsteller gestellt. Die TPB des Energieberaters wird hochgeladen. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält man eine Bestätigungsnummer.

Maßnahme umsetzen

Erst nach der Antragstellung darf mit der Sanierung begonnen werden. Mit dem Handwerker muss vorab ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Wirkung vereinbart werden – die Arbeiten selbst dürfen aber erst nach Antragstellung beginnen.

Bestätigung nach Durchführung (TPN) einholen

Nach Abschluss der Maßnahme stellt der Energieberater den technischen Projektnachweis (TPN) aus. Er bestätigt die fachgerechte Umsetzung und die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.

Verwendungsnachweis einreichen

Mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und dem TPN wird der Verwendungsnachweis im BAFA-Portal eingereicht. Die Frist beträgt in der Regel 36 Monate nach Antragstellung. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.


Abschnitt 6

Häufige Fehler bei der BAFA-Antragstellung

In der Beratungspraxis begegnen mir immer wieder die gleichen vermeidbaren Fehler, die Eigentümern die Förderung kosten:

  • Antrag nach Vertragsabschluss gestelltSobald ein verbindlicher Werkvertrag ohne aufschiebende Wirkung unterzeichnet ist, gilt die Maßnahme als begonnen – der Förderanspruch entfällt vollständig. Das ist der häufigste und teuerste Fehler.
  • Keinen Energieberater eingebundenOhne zugelassenen Energieeffizienz-Experten und dessen TPB ist kein BAFA-Antrag möglich. Viele Eigentümer erfahren das erst nach der Beauftragung des Handwerkers.
  • Technische Mindestanforderungen nicht erfülltNicht jede Dämmung oder jedes Fenster ist förderfähig. Die BEG schreibt konkrete U-Werte vor. Wer günstige Produkte kauft, die die Anforderungen nicht erfüllen, erhält trotz Antrag keine Förderung.
  • iSFP-Bonus vergessenWer ohne iSFP saniert, verzichtet auf 5 % zusätzliche Förderung und muss mit der Hälfte an förderfähigen Kosten auskommen. Der iSFP lohnt sich fast immer – sein Bonus übersteigt die Erstellungskosten in der Regel schon bei der ersten Einzelmaßnahme.
  • Verwendungsnachweis zu spät eingereichtNach Antragstellung hat man 36 Monate Zeit für den Verwendungsnachweis. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch. Frist im Kalender vermerken und nach Maßnahmenabschluss zeitnah einreichen.
  • Heizungstausch beim BAFA beantragtSeit 2024 läuft die Heizungsförderung (Wärmepumpe, Pellets, Hybridanlage) über die KfW – nicht über das BAFA. Wer einen Heizungstausch beim BAFA beantragt, bekommt eine Ablehnung.

Abschnitt 7

BAFA und KfW – was ist der Unterschied?

Beide Institutionen vergeben Förderungen im Rahmen der BEG – aber für unterschiedliche Maßnahmen und in unterschiedlicher Form. Die Abgrenzung ist wichtig, um den richtigen Antrag beim richtigen Fördergeber zu stellen.

BAFA Direkte Zuschüsse (nicht rückzahlbar) für BEG-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung und iSFP. Antrag online über fms.portal.bafa.de.
KfW (BEG WG) Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Bis 150.000 € Kredit pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Standard. Antrag über Hausbank.
KfW (Programm 458) Direktzuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme (Wärmepumpe, Pellets, Hybridanlage). Fördersatz bis 70 %. Antrag direkt bei der KfW über das KfW-Kundenportal.
Kombination BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung können kombiniert werden. BAFA-Förderung und KfW-Effizienzhaus-Kredit für dieselbe Maßnahme schließen sich dagegen aus.
Beides gleichzeitig nutzen

Wer in einem Jahr Fenster dämmt (BAFA) und gleichzeitig eine Wärmepumpe einbaut (KfW 458), kann beide Förderungen parallel beantragen. Wichtig: Für beide Anträge ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich, und beide Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Als zugelassener Experte koordiniere ich beide Anträge für Sie.


Abschnitt 8

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung im Saarland

Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?
Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Mit dem Handwerker muss vorab ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Wirkung geschlossen werden – die eigentlichen Arbeiten dürfen aber erst nach Antragstellung beginnen. Wer diesen Schritt vergisst oder die Reihenfolge tauscht, verliert den gesamten Förderanspruch.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines BAFA-Antrags?
Nach Antragstellung erhält man unmittelbar eine Bestätigungsnummer – ab diesem Zeitpunkt darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die eigentliche Bewilligung erfolgt erst mit Zustellung des Zuwendungsbescheids. Man hat 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Nachweis einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, in der Regel innerhalb einiger Wochen.
Kann ich mehrere Maßnahmen in einem Antrag zusammenfassen?
Ja – mehrere BEG-Einzelmaßnahmen können in einem Antrag zusammengefasst werden, sofern sie gleichzeitig geplant und umgesetzt werden. Die förderfähigen Kosten werden bis zur Höchstgrenze von 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit und Jahr addiert. Für jede Maßnahme sind die jeweiligen technischen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Muss ich den iSFP vor dem BAFA-Antrag haben?
Nicht zwingend – aber empfehlenswert. Der iSFP-Bonus wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger iSFP vorliegt. Wer zuerst den BAFA-Antrag ohne iSFP stellt, erhält nur die Grundförderung von 15 %, ohne die zusätzlichen 5 % und einer Höchstgrenze der Förderfähigen Kosten von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Da der iSFP selbst bis 50 % gefördert wird, lohnt es sich fast immer, ihn vorab zu erstellen.
Gilt die BAFA-Förderung auch für Vermieter?
Ja – Vermieter sind genauso antragsberechtigt wie selbstnutzende Eigentümer und erhalten dieselben Fördersätze. Der Einkommensbonus (nur bei KfW-Heizungsförderung relevant) gilt allerdings ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Kostenhöchstgrenze von 30.000 € (60.000 € mit iSFP) mit der Anzahl der Wohneinheiten multipliziert.
Was passiert, wenn ich die Maßnahme nach der Antragstellung doch nicht umsetze?
Wenn eine beantragte Maßnahme nicht umgesetzt wird, muss kein Verwendungsnachweis eingereicht werden – der Antrag verfällt nach Ablauf der 36-monatigen Frist automatisch. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen. Wer die Maßnahme später doch umsetzen möchte, muss dann einen neuen Antrag stellen.

BAFA-Förderung im Saarland vollständig ausschöpfen

Ich helfe Ihnen beim BAFA-Antrag, sorge für die korrekte TPB und TPN und koordiniere alle Förderungen für Ihr Sanierungsprojekt – damit kein Fördereuro verloren geht.