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Ratgeber · Ingenieurbüro Bruggebauer

Energieausweis erstellen lassen im Saarland – was Sie wissen müssen

Wann ist ein Energieausweis Pflicht, welche Art brauchen Sie – und was kostet er? Alles Wichtige zum Energieausweis für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer in Saarbrücken und dem Saarland. Klar erklärt vom Energieberater.

✍ Sebastian Rheinemann, M.Eng – Energieberater Saarbrücken 🕒 Lesedauer ca. 8 Minuten 📅 Aktualisiert 2026
Abschnitt 1

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und in einer Skala von A+ bis H einordnet. Er funktioniert ähnlich wie das Energielabel bei Haushaltsgeräten: Eigentümer, Käufer und Mieter können auf einen Blick sehen, wie viel Energie das Gebäude benötigt – und damit, welche Heizkosten zu erwarten sind.

Der Energieausweis gilt in Deutschland seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und wird heute durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geregelt. Er ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig und muss bei Verkauf oder Vermietung unaufgefordert vorgelegt werden – bereits in der Immobilienanzeige müssen zentrale Kennwerte angegeben sein.

Energieausweis ≠ Sanierungsempfehlung

Der Energieausweis bewertet den aktuellen Zustand – er sagt aber nicht, welche Maßnahmen sich lohnen oder in welcher Reihenfolge saniert werden sollte. Wer eine fundierte Sanierungsplanung möchte, braucht einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Energieausweis ist der erste Schritt – der iSFP der nächste.


Abschnitt 2

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Das GModG schreibt vor, wann ein gültiger Energieausweis vorhanden sein muss. Die Pflicht gilt immer dann, wenn eine Immobilie den Eigentümer oder Nutzer wechselt:

  • Beim Verkauf einer Immobilie: Käufern ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen – bereits in der Verkaufsanzeige müssen Effizienzklasse und Energiekennwert angegeben werden.
  • Bei Neuvermietung oder Neuverpachtung: Mietinteressenten haben Anspruch auf Vorlage. In der Mietanzeige sind Effizienzklasse und Energiekennwert anzugeben.
  • Bei Neubau: Für jedes neu errichtete Gebäude ist ein Energieausweis zu erstellen.
  • Bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen: Wenn am Bestandsgebäude umfangreiche bauliche Änderungen vorgenommen werden, kann ein aktualisierter Ausweis erforderlich sein.
Kein Energieausweis bei ausschließlicher Eigennutzung

Wer seine Immobilie ausschließlich selbst bewohnt und weder verkauft noch vermietet, benötigt keinen Energieausweis. Die Pflicht entsteht erst mit der Absicht zu verkaufen oder zu vermieten – dann sollte rechtzeitig vor der ersten Anzeigenschaltung ein Ausweis beauftragt werden.


Abschnitt 3

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welcher ist der richtige?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich in Methodik, Aussagekraft und Kosten unterscheiden. Welche für Ihre Immobilie infrage kommt, hängt von der Gebäudegröße und dem Baujahr ab.

📊

Energieverbrauchsausweis

ab 75 €
pro Wohneinheit

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber abhängig vom Verhalten der Bewohner – ein sparsamer Mieter kann ein schlecht gedämmtes Gebäude besser erscheinen lassen als es ist.

  • Günstigere Variante
  • Ab 5 Wohneinheiten oder für neuere Gebäude (ab 1977) mit Wärmedämmung möglich
  • Basiert auf Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
Welche Art brauchen Sie? Wir klären das im Erstgespräch

Für viele Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht der Wärmeschutzverordnung  vom 11. August 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Bei neueren Gebäuden oder größeren Mehrfamilienhäusern haben Eigentümer oft die Wahl. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Art für Ihre Immobilie gilt und die beste Option ist.

Ich biete für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten ausschließlich Energiebedarfsausweise an.


Abschnitt 4

Was kostet ein Energieausweis im Saarland?

Die Kosten hängen von der Ausweis-Art, der Gebäudegröße und dem vorhandenen Dokumentationsstand ab. Feste, transparente Preise – keine versteckten Kosten.

Bedarfsausweis – Ein- und Zweifamilienhaus400 €
Bedarfsausweis – Mehrfamilienhaus bis 4 Wohneinheiten175 € / WE
Bedarfsausweis – ab 5 Wohneinheiten150 € / WE
Verbrauchsausweis – ab 5 Wohneinheiten75 € / WE
Zusatzarbeiten (Aufmaß, Recherche fehlender Unterlagen)85 € / h

Zusatzkosten entstehen nur, wenn Baupläne oder Sanierungsdokumentationen fehlen und Aufmaß oder Recherche notwendig werden. Das besprechen wir vorher offen mit Ihnen.

Kein Energieausweis für unter 50 €

Online-Anbieter werben häufig mit sehr günstigen Energieausweisen ab 30–50 €. Diese basieren meist auf dem Verbrauchsausweis ohne Vor-Ort-Termin und sind für viele Gebäude gesetzlich nicht ausreichend. Ein Bedarfsausweis erfordert eine Vor-Ort-Begehung und die Erhebung der Gebäudedaten – das ist nicht seriös für unter 400 € zu leisten.


Abschnitt 5

Was droht, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Das GModG sieht Bußgelder vor, wenn die Energieausweis-Pflicht nicht eingehalten wird. Die Regelungen betreffen sowohl das Fehlen des Ausweises als auch das Nicht-Vorlegen bei Besichtigungen und das Fehlen der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

Verstoß Mögliches Bußgeld
Energieausweis liegt nicht vor, obwohl Pflicht besteht bis 10.000 €
Kein Vorlegen bei Besichtigung (Kauf oder Miete) bis 10.000 €
Pflichtangaben fehlen in der Immobilienanzeige bis 10.000 €
Abgelaufener Energieausweis (älter als 10 Jahre) bis 10.000 €
Falsche oder unvollständige Angaben im Ausweis bis 10.000 €
Bußgelder werden aktiv kontrolliert

Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht werden von Behörden und Wettbewerbsverbänden zunehmend aktiv verfolgt. Insbesondere in Immobilienanzeigen werden fehlende Pflichtangaben systematisch gemeldet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Energieausweis rechtzeitig vor der ersten Anzeige beauftragen.


Abschnitt 6

Wie läuft die Erstellung ab?

Die Erstellung eines Energieausweises geht schnell und unkompliziert – vorausgesetzt, die notwendigen Unterlagen liegen vor oder können vor Ort erhoben werden.

Erstgespräch und Klärung des Ausweis-Typs

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Unterlagen vorhanden sind und ob ein Vor-Ort-Termin notwendig ist.

Angebot und Terminvereinbarung

Sie erhalten ein verbindliches Angebot. Bei Beauftragung vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin – beim Bedarfsausweis zwingend erforderlich, beim Verbrauchsausweis je nach Dokumentenlage.

Vor-Ort-Aufnahme (Bedarfsausweis)

Beim Termin nehmen wir alle relevanten Gebäudedaten auf: Wandaufbau, Dämmzustand, Fenstertyp, Heizungsanlage. Vorhandene Baupläne und Sanierungsdokumentationen werden gesichtet und fotodokumentiert. Fehlende Maße werden vor Ort aufgenommen.

Ausweis ausstellen und registrieren

Der Energieausweis wird auf Basis der erhobenen Daten erstellt und im offiziellen Register eingetragen. Er erhält eine eindeutige Registriernummer – Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit.

Übergabe des fertigen Ausweises

Sie erhalten den fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF – auf Wunsch auch als postalische Ausfertigung. In der Regel innerhalb weniger Werktage nach dem Vor-Ort-Termin.


Abschnitt 7

Energieeffizienzklassen: Was sagen sie aus?

Der Energieausweis ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse von A+ bis H zu. Die Klasse beeinflusst Vermarktbarkeit, Mietpreis und Immobilienwert – und gibt Hinweise darauf, welcher Sanierungsbedarf besteht.

A+ / A Nahezu nullenergie bis sehr effizient. Neubau-Standard oder vollsaniertes Gebäude. Unter 50 kWh/m²a.
B / C Gut bis befriedigend. Moderner Altbau oder partiell saniertes Gebäude. 50–100 kWh/m²a.
D / E Ausreichend bis mangelhaft. Typisch für Altbau mit Teilsanierung. 100–160 kWh/m²a. Sanierungsbedarf vorhanden.
F / G / H Schlecht bis ungenügend. Unsanierter Altbau vor 1977. Über 160 kWh/m²a. Dringender Sanierungsbedarf, hohes Einsparpotenzial.
Schlechte Klasse muss kein Hindernis sein

Viele saarländische Altbauten liegen bei Klasse F, G oder H. Das ist kein Grund zur Panik – sondern ein Hinweis auf das Potenzial. Wer nach dem Energieausweis wissen möchte, welche Maßnahmen den größten Effekt haben, findet die Antwort im individuellen Sanierungsfahrplan.


Abschnitt 8

Häufige Fragen zum Energieausweis im Saarland

Wie schnell bekomme ich einen Energieausweis?
Nach dem Vor-Ort-Termin und vollständigen Unterlagen erstellen wir den Energieausweis in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen. Bei dringendem Bedarf (z. B. unmittelbar bevorstehender Notartermin) sprechen Sie uns an – wir prüfen, ob eine schnellere Bearbeitung möglich ist.
Was brauche ich für den Energieausweis?
Hilfreich sind Baupläne, Unterlagen zu durchgeführten Sanierungen (Fenstererneuerung, Dämmung, Heizungstausch) und der aktuelle Heizkostenverbrauch. Falls keine Unterlagen vorliegen, erheben wir die benötigten Daten beim Vor-Ort-Termin durch Aufmaß und Besichtigung – das kann zu geringen Zusatzkosten führen, die wir vorab transparent kommunizieren.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Danach muss er bei erneutem Verkauf oder Neuvermietung erneuert werden. Wer in dieser Zeit umfangreiche Sanierungen durchgeführt hat, kann auch vorher einen aktualisierten Ausweis erstellen lassen – der neue Ausweis spiegelt dann die verbesserte Energieeffizienz wider.
Brauche ich für jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Ausweis?
Nein – bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern gilt in der Regel der Energieausweis des Gesamtgebäudes. Einzelne Wohnungen erhalten keinen eigenen Ausweis. Die Pflicht zur Erstellung liegt beim Eigentümer des Gesamtgebäudes oder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Kann ich den Energieausweis auch online ohne Vor-Ort-Termin erstellen lassen?
Beim Verbrauchsausweis ist kein Vor-Ort-Termin erforderlich – hier reichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und grundlegende Gebäudedaten. Beim Bedarfsausweis ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, da der bauliche Zustand des Gebäudes erfasst werden muss. Rein online erstellte Bedarfsausweise ohne Begehung sind in der Regel nicht GModG-konform.
Lohnt es sich, vor dem Verkauf noch zu sanieren, um eine bessere Effizienzklasse zu erreichen?
Das kommt auf die geplanten Maßnahmen und den Zeitrahmen an. Günstige Maßnahmen wie eine Kellerdeckendämmung oder ein hydraulischer Abgleich können die Effizienzklasse verbessern und den Verkaufspreis steigern – oft mehr als sie kosten. Eine Vor-Ort-Beratung zeigt, welche Maßnahmen vor dem Verkauf besonders wirkungsvoll und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Energieausweis für Saarbrücken und das Saarland beauftragen

Sagen Sie mir kurz, um welche Immobilie es geht – wir klären den Ausweis-Typ, ich mache ein Angebot und erstelle Ihren GModG-konformen Energieausweis schnell und zuverlässig.