Baubegleitung und Fördermittelbeantragung
Ob BEG- oder KfW-Förderung, Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung, Baubegleitung und Fördermittelbeantragung gehen oft Hand in Hand und sichern die ordnungsgemäße Ausführung der Sanierungsarbeiten und korrekte Beantragung der Fördermittel.
Förderung
Die Baubegleitung kann mit bis zu 50% gefördert werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Kosten auf 5000 € begrenzt, bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten auf 2000 € pro Wohneinheit bis zu einer Gesamtsumme von 20.000 €.
Kosten
Die Kosten für die Baubegleitung und Fördermittelbeantragung sind stark vom Umfang der Sanierung und der Einbindung des Energieberaters abhängig.
Sie erhalten ein individuelles Angebot das passend zu Ihrem Projekt alle Leistungen und Kosten aufführt.
Ablauf
- Im Erstgespräch wird der Projektumfang geklärt. Zustand der Immobilie und Art der gewünschten Sanierungsmaßnahme/n werden besprochen.
- Es wird ein Folgetermin vereinbart, um die Details zu besprechen.
- Erst nachdem der Projektumfang klar ist wird Ihnen ein passendes Angebot zugesandt.
- Je nach vereinbartem Unterstützungsgrad wird Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung geeigneter Handwerker, der Überwachung der Arbeiten und der Beantragung der Förderungen geholfen.
Wichtige Hinweise
Baubegleitung ist nicht mit Bauleitung gleichzusetzen. Es handelt sich bei der Baubegleitung um eine überwachende und dokumentierende Tätigkeit, nicht um Planung oder Beauftragung.
Des Weiteren nimmt das Ingenieurbüro Bruggebauer keine Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-Bevollmächtigung) an.